Dienstverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern fallen nicht unter das klassische Arbeitsrecht.
In Unternehmen und Organisationen fungiert der Vorstand als das Organ, das die Einrichtung oder das Unternehmen nach außen hin repräsentiert. In Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wird dieses zur gesetzlichen Vertretung befugte Organ als Geschäftsführer bezeichnet. Fremdgeschäftsführer sehen sich oft übermächtigen Gesellschaftern gegenüber.
Vorstände und Geschäftsführer sind in der Regel von den arbeitsrechtlichen Gesetzen ausgenommen - sie gelten nicht als Arbeitnehmer. Es besteht ein Unterschied zwischen der Bestellung zum Organ und dem Abschluss eines Anstellungsvertrages.
Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Unterstützung für Vorstände, Geschäftsführer und Manager:
Gerne stehen wir Ihnen bereits beim Aushandeln Ihres Anstellungsvertrages zur Seite. Auch wenn Sie bereits einen Vertrag haben, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wir können diskret im Hintergrund arbeiten, um Ihr Verhältnis zu Ihrem Dienstgeber oder den Gesellschaftern nicht zu belasten. Wir fungieren regelmäßig als Sparringspartner oder Coach für Führungskräfte.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn eine Auseinandersetzung unvermeidlich ist.
Die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und Managern erfordert ein besonderes Fingerspitzengefühl, dem wir uns in unserer anwaltlichen Tätigkeit verpflichtet fühlen.
Zu diesem Rechtsgebiet berät Sie Rechtsanwalt Warm.
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